Da ich mich im Recht fühlte, wies ich sein Schreiben zurück, woraufhin er Klage wegen übler Nachrede gem. § 186 StGB erhob. Wie den Ausführungen des Beschlusses (s. Bild) zu entnehmen ist, konnte das Gericht jedoch offensichtlich meine Beweggründe nachvollziehen. Allerdings hätte ich den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen beweisen müssen. Das wäre zwar meiner Meinung nach möglich gewesen. Schließlich gab es ja nach seinem zweiten - ebenfalls gescheiterten - Anlauf in den über die Medien geführten Diskussionen klare Aussagen weiterer Kenner der Szene. Auch die durch Anwesende öffentlich gemachten Details seiner Aktion im Juli 2018 sowie weitere Indizien (z.B. die Streckenführung) untermauern meine Aussagen und hätten durchaus als Beweise dienen können. Eine sportmedizinische Untersuchung wäre ebenfalls ein geeignetes Mittel gewesen, und vielleicht hätten sich mir sogar auf meine Bitte hin einige prominente Handbiker als Zeugen zur Verfügung gestellt.
Beschluß des Landgerichts Oldenburg (Ggf. zum Lesen im Kontextmenü über rechte Maustaste "Link in neuem Fenster öffnen" auswählen) |
Ich ziehe zwei Lehren aus dieser Geschichte:
1. Es wird immer Leute geben, welche für ihr eigenes Verhalten andere Menschen verantwortlich machen möchten. Der Versuch, diese Zeitgenossen auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen, ist oft gar nicht nötig. Schließlich werden sich solche Personen früher oder später selbst in der Öffentlichkeit bloßstellen.
2. Alternativ dazu lasse ich mich natürlich auch zukünftig nicht mundtot machen. Statt kurzer, prägnanter Begriffe muß ich dann eben bei meinen Ausführungen etwas weiter ausholen und die Kritik durch entsprechende Formulierungen etwas unpersönlicher zum Ausdruck bringen. Daß ich mit den benutzten Bezeichnungen strafrechtlich relevante Tretminen auslöse, war mir wirklich nicht bewußt.
Ich habe mich dieser juristischen Auseinandersetzung gestellt, weil ich damit unter anderem auch diejenigen vertreten wollte, die durch das von Herrn G. praktizierte Vorgehen eingeschüchtert worden sind und sich ihm ohne Gegenrede gebeugt haben. Ich bedauere es immer noch sehr, daß als Reaktion auf diese Kontroverse eines der besten Internetportale für den Handbikesport im deutschsprachigen Raum stillgelegt wurde. Nicht zuletzt trage auch ich durch meine Formulierungen im Diskussionsforum daran eine Schuld.
Am meisten hat Herr G. wahrscheinlich sich selbst geschadet, denn seine Selbstwahrnehmung als Extremsportler und die Realität klaffen so weit auseinander, daß ihm wohl jede Glaubwürdigkeit gegenüber den (leistungs-)sportlich orientierten Handbikern abhanden gekommen sein dürfte. Es bleibt abzuwarten, ob der Protagonist in der Lage ist, die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen und zukünftig danach zu handeln.
Wegen des Vergleichs muß ich natürlich die anteiligen Prozeßkosten und die Vergütung für meinen Rechtsvertreter übernehmen. Aufgrund des festgelegten Streitwertes in Höhe von 10.000 EUR ist das zwar ein erklecklicher Betrag und sogar noch etwas höher als die ursprünglich geforderten Bearbeitungskosten der Gegenseite für die Unterlassungserklärung.
Ich selbst bin mir jedoch treu geblieben.
3 Kommentare :
Hallo Veit, vielen Dank für diese zeitaufwändige Sache, die zudem noch viel Geld gekostet haben dürfte.
Ich habe ja selbst Post bekommen und daraufhin beschlossen, meine ehrenamtliche Tätigkeit daraufhin einzustellen. Ich kann nicht einsehen, dass ich mich für viel Arbeit und Kosten auch noch bedrohen lassen muss. Das hat nichts mit Einschüchterung zu tun, sondern mit einer gewissen Wut an unserem System. Es ist nämlich fast ausschliesslich in diesem, unseren Lande möglich, sofort kostenpflichtige Abmahnungen zu verschicken. In unseren Nachbarländern ist ein kostenfreier Erstkontakt Voraussetzung für weiteres Vorgehen.
Viele Grüße
Thomas
Veit, you have to explain it to me. This is kind of difficult to understand in Deutsch.
Ta právnická hantýrka je těžko chápe i pro mě! Pokusím se ti to vysvětlit později jakmile se příště uvidíme.
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